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Bildungsprämiengutschein/ Bildungsurlaub/
KammeranerkennungPRINT


Informationen zur Bildungsprämie:

Einen Prämiengutschein erhalten Weiterbildungsinteressierte, die erwerbstätig sind und deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 25600 bzw. 51200 Euro nicht übersteigt. In einer Prämienberatung prüfen geschulte BeraterInnen die individuellen Voraussetzungen der Interessierten und geben den Prämiengutschein aus. Damit übernimmt der Bund 50 % der Weiterbildungskosten, maximal jedoch 500 Euro.

Ansprechpartner sind:
Die Service- und Programmstelle Bildungsprämie (SuP) unterstützt Sie bei allen Fragen rund um die Bildungsprämie: Förderbedingungen, Öffentlichkeitsarbeit und Abrechnung.

Service- und Programmsstelle Bildungsprämie beim Projektträger im DLR (PT-DLR)
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
Kostenlose Hotline: 0800 262 3000
Email: bildungspraemie@dlr.de
Internet: www.bildungspraemie.info

Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.

Bitte beachten Sie, dass der Prämiengutschein unbedingt vor Beginn einer Weiterbildungsmaßnahme bei der zuständigen Beratungsstelle beantragt und dort geprüft werden muss.

Wenn Sie einen Prämiengutschein beantragen möchten, dann bitte für das
1. Jahr der Weiterbildung beantragen: Systemische Beratung und Begleitung
2. Jahr der Weiterbildung beantragen: Systemische Beratung
3. Jahr der Weiterbildung beantragen: Systemische Therapie und Beratung

Auf dieser Grundlage können wir unsere üblichen Unterlagen dann bei der Servicestelle Bildungsprämie einreichen. Sie erleichtern uns die Arbeit erheblich, wenn Sie diese Angaben der beantragenden Stelle bei Ihrer Vorsprache mitteilen.

Bildungsurlaub:

Nach dem Berliner Bildungsurlaubsgesetz vom 24.10.1990 haben alle Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit für die Teilnahme an anerkannten und als anerkannt geltenden Bildungsveranstaltungen, die (u.a.) der beruflichen Weiterbildung dienen.

Die Fort- und Weiterbildungen des Context-Instituts sind nach dem o.g. Gesetz anerkannt, u.a. Bescheid vom 26.1.2000 der Senatsverwaltung für Arbeit, Berufliche Bildung und Frauen, Berlin sowie laut Bescheid vom 23.12.2003 der Behörde für Bildung und Sport der Freien und Hansestadt Hamburg, Amt für Bildung.

Sind Sie aus einem anderen Bundesland und möchten/ müssen Bildungsurlaub für eine von uns angebotene Veranstaltung beantragen, wenden Sie sich an uns, wir geben Ihnen über die jeweiligen Möglichkeiten Auskunft.

Anerkennungen der Ärztekammer Berlin bzw. Psychotherapeutenkammer Berlin:

Für Ärzte und Dipl.-Psychologen bieten wir die Möglichkeit an, die Weiterbildung bzw. Teile davon, von der Ärztekammer Berlin bzw. Psychotherapeutenkammer Berlin anerkennen zu lassen, so dass Sie die erforderlichen Fortbildungspunkte erhalten können. Weitere Informationen erhalten Sie gerne auf Nachfrage.

Bitte wenden Sie sich bei weiteren Fragen an:

oder Telefon: 030-7954716
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